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20.12.2023 / Aktualisiert: 09.05.2024

Ein erster Überblick

„Der Ruhestand ist die einzige Zeit in Ihrem Leben, in der Zeit nicht mehr gleich Geld ist.“

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet für die meisten Angestellten die Basis für die Altersvorsorge. Im Laufe eines Arbeitslebens gibt es allerdings verschiedene Einflussfaktoren, die sich beispielsweise in Form von Gehaltsänderungen, Krankheit oder einer Entgeltumwandlung auf die Rentenansprüche auswirken können. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die gesetzliche Rentenversicherung für den Erhalt des Lebensstands im Alter reicht oder nicht. Vermutlich nicht, daher stellt sich die nächste Frage, was kann man dagegen tun?

 

Im folgenden Artikel erhältst du einen Überblick über die gesetzliche Rentenversicherung, welche Auswirkungen eine Entgeltumwandlung auf deine Rentenansprüche haben, wie du deine Rente erhöhen kannst und was es mit der Rentenlücke auf sich hat. Bitte beachte, dass für die Beispiele die Rentenwerte der alten Bundesländer herangezogen werden und es zu Abweichungen kommen kann, solltest du in den neuen Bundesländern leben und arbeiten.

Gesetzliche Rentenversicherung - Überblick

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet für die allermeisten Angestellten die Basis der Altersvorsorge. 87% aller angestellten Personen in Deutschland sind über die deutsche Rentenversicherung versichert (Destatis, 2020). Von den 13% der nichtversicherten Personen sind ca. 35% verbamtet und ca. 38% selbstständig (ebd.). Neben den Renten und Rentenansprüchen gehören zu den Leistungen der deutschen Rentenversicherung auch Rehabilitationsmaßnahmen für erkrankte Personen oder Präventionsmaßnahmen zum Erhalt der Arbeitskraft von Arbeitnehmern.

Ganz generell kann zur deutschen Rentenversicherung gesagt werden, dass diese durch ein Umlageverfahren funktioniert. Dies bedeutet, dass die von Arbeitnehmern und Arbeitgeber einbezahlten Beiträge dazu genutzt werden, um Rentenansprüche von derzeitigen Pensionären auszubezahlen. Die Kosten werden jeweils hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt und erfolgen automatisch und verpflichten mit der Gehaltsabrechnung. Die Rentenversicherungsbeiträge betragen insgesamt 18,6 % (Stand 2023) bzw. 9,8 % für dich als Arbeitnehmer. Die Beiträge werden prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt einbehalten. Dies gilt allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (7.550 € p.m. in den alten Bundesländern / 7.450 € p.m. in den neuen Bundesländern – Stand 2024). Für die neuen und alten Bundesländer gelten unterschiedliche Grenzwerte. Wenn das anrechenbare Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden die Versicherungsbeiträge nur bis zum Betrag der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Ausnahmen bilden hierbei geringfügig Beschäftigte, die sich von den Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen können.

Hierzu muss ergänzt werden, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nicht ausreichen, um alle laufenden Renten zu begleichen. Hier muss der deutsche Staat aus anderen Steuereinnahmen Gelder hinzuschießen.

Im Austausch für die Rentenversicherungsbeiträge erhalten Arbeitnehmer sogenannte Entgeltpunkte. Die Anzahl an Entgeltpunkte ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen sozialversicherungspflichtigem Bruttogehalt und dem Durchschnittsverdienst in Deutschland. Der Durchschnittsverdienst wird regelmäßig vom statistischen Bundesamt erhoben. Im Jahr 2024 liegt das voraussichtliche Durchschnittseinkommen bei 45.358 €. Wenn dein Gehalt dem Durchschnittseinkommen entspricht erhältst du einen Entgeltpunkt. Die Berechnung erfolgt vereinfacht:

Beispiele:

Bei einem Gehalt von 60.000 € (brutto, sozialversicherungspflichtig) erhältst im Jahr 2024 voraussichtlich 1,32 Entgeltpunkte.

Bei einem Gehalt von 35.000 € (brutto, sozialversicherungspflichtig) erhältst im Jahr 2024 voraussichtlich 0,77 Entgeltpunkte.

Maximal kannst du im Jahr 2024 1,99 Entgeltpunkte bei einem Gehalt von 90.600 € (brutto, sozialversicherungspflichtig) oder höher erhalten.

Jeder Entgeltpunkt steht einem Gegenwert in Euro gegenüber. Dadurch lassen sich zukünftige Rentenleistungen hochrechnen. Im Jahr 2024 entspricht der Gegenwert eines Entgeltpunktes 39,32 € (bundesweit ab Juli 2024). Für jeden Entgeltpunkt erhältst du eine monatliche Rente von 39,32 €. Neben den Entgeltpunkten gibt es noch weitere Faktoren, die sich auf deine potentielle Rente auswirken können. Dies kann ein Rentenfaktor oder ein Zugangsfaktor sein. Rentenfaktoren ergeben sich aus der Art deiner Rente. Bei einer Altersrente gilt der Faktor 1. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gilt der Faktor 0,5 und reduziert dadurch deinen Rentenanspruch. Als Zugangsfaktor werden Abschläge angesehen. Dies können eintreten, wenn du vorzeitig in Renten gehen möchtest. Die vollständige Rentenformel der Rentenversicherung (alte Bundesländer) lautet:

Der Rentenwert von derzeit 39,32 € (ab Juli 2024) kann sich im Laufe der Zeit verändern. Im Regelfall erfolgt die Rentenanpassung jährlich im Juli und berücksichtigt dabei beispielsweise die Lohn­ und Gehaltsentwicklung aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

Die aktuellen Werte und Hochrechnungen kannst du ganz einfach auf deiner Renteninformation einsehen. Diesen erhältst du jährlich per Post zugesendet sobald du über 27 Jahre alt bist und mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hast.

Wichtig zu wissen:

Eine Reduzierung des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts durch eine Entgeltumwandlung wirkt sich auch auf die Entgeltpunkte und damit auf die Rentenansprüche aus.

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Gehalt

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Auswirkungen von Entgeltumwandlung auf deine Rentenansprüche

Wie beschrieben erhältst du für jedes Jahr, dass du arbeitest eine bestimmte Anzahl an Rentenpunkten. Die Anzahl der Entgeltpunkte ist abhängig von deinem zu versteuernden Bruttoeinkommen gemessen am Durchschnittswert.

Wenn du dein zu versteuerndes Bruttoeinkommen senkst, sinkt damit auch die Anzahl an Entgeltpunkten. Eine Senkung des Bruttoeinkommens kann beispielsweise durch eine Entgeltumwandlung in eine private oder betriebliche Altersvorsorge, das Leasing von JobRädern oder weiteren ähnlichen Sachverhalten erfolgen. In beiden exemplarisch genannten Fällen wird dir die Rate vom Brutto abgezogen und dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben. Dadurch hast du im ersten Moment einen Vorteil durch geringere Sozialversicherungsbeiträge und eine geringere Steuerlast. Gleichzeitig sinkt aber auch dein Bruttoeinkommen, welches für die Ermittlung der Entgeltpunkte genutzt wird. Konkret bedeutet dies, du erhältst weniger Ansprüche auf eine Rente in Form von Entgeltpunkten. Die Höhe der „Renteneinbußen“ kann anhand der Höhe der Entgeltumwandlung und des Durchschnittverdienstes ermittelt werden.

Beispiel:

Du hast im Jahr 2009 eine zusätzliche Altersvorsorge mit einer Entgeltumwandlung abgeschlossen. In diese zahlst du monatlich 200 € (2.400 € p.a.) ein.

Dadurch ist dein Rentenanspruch (erhaltene Entgeltpunkte) durchschnittlich um 6,70 % geringer im Vergleich zu den Entgeltpunkten ohne eine Entgeltumwandlung. Demnach musst du auch mit einem 6,70 % geringeren Rentenanspruch rechnen.

In der folgenden Tabelle sind die „Renteneinbußen“ gemessen am Durchschnittsverdienst in Prozent für eine Entgeltumwandlung von 200 €, 100 € und 50 € ausgeführt.

Die „Renteneinbußen“ durch eine Gehaltsumwandlung müssen allerdings noch relativiert werden. Wenn du eine private oder betriebliche Altersvorsorge abschließt erhältst du zwar weniger Entgeltpunkte in der Rentenversicherung dafür aber Rentenansprüche aus einer anderen Altersvorsorge. Es ist wichtig bei privaten und betrieblichen Altersvorsorgen auf die individuellen Verträge zu achten u.a. sind Anwartschaften, Kosten und Arbeitgeberzuschüsse relevante Punkte.

Bei einer Entgeltumwandlung in Form von Leasing gilt das genannte Argument nicht da hierbei kein Gegenwert in Form einer zusätzlichen Altersvorsorge entsteht. Beim Leasing sollte darauf geachtet werden, dass neben möglichen Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen auch eine potentielle „Renteneinbuße“ entsteht. Dies gilt insbesondere, wenn du dauerhaft least und ein Leasing nach Ablauf der Frist (i.d.R. 3 Jahre) durch ein neues Leasing ersetzt.

Rentenansprüche durch Anrechnungszeiten erhöhen?

Die Rentenansprüche errechnen sich vereinfacht formuliert anhand der erworbenen Entgeltpunkte mal dem Rentenwert. Um die Rentenansprüche zu erhöhen müssen entweder die Rentenwerte oder die Anzahl der Entgeltpunkte steigen. Auf den Rentenwert hast du keinen Einfluss. Die Entgeltpunkte können allerdings erhöht werden, dazu gibt es zwei Wege. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass du dir zusätzliche Rentenpunkten kaufst. Aus finanzieller perspektive stellt der Kauf von Rentenpunkten eine sichere Anlage mit tendenziell eher geringer Rendite/ Liquidität dar.

Der zweite Weg die Entgeltpunkte zu erhöhen besteht darin deinen Versicherungsverlauf bei der deutschen Rentenversicherung zu prüfen. In der Regel erfasst die Rentenversicherung alle Zeiten automatisch bei denen Beiträge an die Versicherung abgeführt werden. Dies ist beispielsweise bei deinem Anstellungsverhältnis oder bei Bezug von Arbeitslosengeld der Fall.

Darüber hinaus gibt es allerdings noch weitere Zeiten, die dir Entgeltpunkte verschaffen; auch ohne Einkommen. Bei diesen Zeiten handelt es sich um Anrechnungszeiten. Dies betrifft insbesondere Zeiten nach dem 17. Lebensjahr wie beispielsweise:

Bei den genannten Zeiten besteht die Möglichkeit, dass diese bei eurem Versicherungsverlauf noch nicht berücksichtigt wurden. Du kannst dir mit entsprechenden Nachweisen (Bescheinigungen, Abschlüsse, Urkunden, etc.) die Zeiten anrechnen lassen.

Bei Anrechnungszeiten erhältst du Entgeltpunkte ohne das Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt wurden. Wichtig dabei ist, dass Anrechnungszeiten nach dem 25. Lebensjahr eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen müssen und im Monat nach Beendigung der Beschäftigung beginnen. Wenn du zwischen 17 und 25 Jahren alt warst als du einen Schulabschluss oder Studium absolviert hast, dann musste hierbei keine Unterbrechung eine Beschäftigung erfolgen.

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Solltest du zusätzlich vorsorgen?

Die große Frage, die sich gegen Ende stellt, ist: Reicht dir deine Rente zum Leben im Alter?

Die Antwort darauf ist sehr individuell und hängt von dir und deinen zukünftigen Ausgaben ab. Auf einschlägigen Finanzseiten findet mal eine Vielzahl an Rechnern zur Ermittlung der Rentenlücke. Dabei müssen zur Berechnung Annahmen über die zukünftige Steuerlast, Rentenanpassungen, Renditeerwartungen auf Kapitalanlagen und Prognosen zur Inflationsrate bis zum Renteneintritt getroffen werden. Wie immer gilt, Prognosen werden unter Unsicherheit getroffen und können nicht exakt vorhergesagt werden.

Du kannst dich mit mehreren Annahmen deiner potentiellen Rentenlücke annähern. Mit einem eher umfangreichen Vorgehen musst du folgende Schritte beachten:

In jedem der genannten Schritte muss eine Annahme getroffen werden, sei es beim Puffer für zukünftige Ausgaben, zukünftigen Inflationsraten, Schätzwerte für Rentenanpassungen oder deiner zukünftigen Steuerlast auf Renten. Dies ist zum einen Notwendig, um die Rechnung der Rentenlücke überhaupt aufzustellen verhindert aber belastbare Ergebnisse. Wenn es dir hilft ein Gefühl für deine potentielle Rentenlücke zu erhalten, rechne diese gerne mit unterschiedlichen Annahmen durch.

In einem zweiten Schritt sollte die berechnete Rentenlücke geschlossen werden. Dies kann beispielsweise über private oder betriebliche Altersvorsorgen geschehen. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge ist der Zuschuss des Arbeitsgebers ein wichtiges Element. Ein Zuschuss von 15% sind gesetzlich verpflichtend ab einem Zuschuss von 50% kannst du davon ausgehend, dass es sich in der Regel um ein sehr gutes Angebot handelt. Bei einer Vorsorge über Versicherungsprodukte erhältst du ggf. eine Garantie für bestimmte Rentenzahlungen, dies geht aber zu Lasten der Rendite da die meisten Versicherungsprodukte mit hohen Kosten verbunden sind. Als Alternative bieten sich Investments in Wertpapiere oder Immobilien an. Hier sind die Kosten meist deutlich geringer allerdings hast du einen mehr oder minder großen Verwaltungsaufwand und ggf. ein höheres Risiko.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit zu errechnen wie hoch das Investitionsvolumen sein muss, um die Rentenlücke zu schließen. Dazu müssen allerdings wieder Annahmen zur Inflation, Renditeerwartung, Steuersätzen, Rentendauer (Lebenserwartung) getroffen werden.

An dieser Stelle wird davon abgesehen die detaillierten Rechenschritte aufzuführen. Zum einen gibt es bereits gute Rechner auf einschlägigen Finanzportalen zum anderen müssen zu viele Annahmen über eine unsichere Zukunft getroffen werden.

Eine Alternative zum genannten Vorgehen wäre mit nur wenigen Annahmen zu rechnen indem du heutige Werte nimmst. Dazu kannst du beispielsweise die errechneten Rentenleistungen aus der Renteninformation nehmen und mit deinen aktuellen Ausgaben vergleichen. Als Richtwert für deine Ausgaben kannst du 80% deines aktuellen Gehalts annehmen. Inflation und Rentenanpassung werden bewusst ignoriert. Hierbei wird erstmal nur die Annahme unterstellt, dass du bis zum Rentenbeginn weiterarbeitest wie in den vergangenen fünf Jahren.

Dieses deutlich verkürzte Vorgehen trifft nur zwei Annahmen:

Anschließend stellt sich die Frage, reicht dir der voraussichtliche Betrag oder nicht? In den meisten Fälle wird die Antwort „nein“ lauten. Damit ist schon einmal klar, dass es bei dir zu einer Rentenlücke kommt. Diese Lücke kannst du nun mit den beschrieben Wegen über betriebliche oder private Altersvorsorgen oder Investments schließen.

Um deine Rentenlücke zu schließen oder dich zumindest dem anzunähern besteht die Möglichkeit dein Gehalt mithilfe einer Faustformel in drei Abschnitte aufzuteilen. Hierbei sind ca. 50% deines Einkommens für Fixkosten vorgesehen. Das sind Kosten die regelmäßig wiederkehren und deren Höhe nicht kurzfristig geändert werden können. Dies könnten Kosten für wohnen, Nebenkosten, Versicherungen, Auto, etc. sein. 30% deines Einkommens kannst du für variable Kosten nutzen, diese können, müssen aber nicht, in immer gleicher Höhe ausfallen und können vergleichsweise schnell angepasst werden. In diese Kategorie fallen Ausgaben für Hobbys, Freizeit, Abos (z.B. Streaming), Reisen, Urlaub oder Resturantbesuche.

Die verbleibenden 20% deines Einkommens nutzt du nun zum sparen, investieren und für deine Altersvorsorge.

 

50-30-20-Regel

Natürlich gilt bei der Faustformal die Einschränkung, dass es sich um keine exakte Wissenschaft oder konkret errechnete Werte handelt es bietet aber einen Ansatzpunkt, der einfach umzusetzen ist. Zusätzlich passen die wenigen Annahmen überein. Bei der Rentenlücke gehst du von monatlichen Ausgaben von 80% deines Nettogehalts aus. Bei der Einkommensverteilung spiegeln sich diese 80% in Form von Ausgaben wieder – 20% fließen in Investments oder Vorsorgeprodukte. Im besten Fall kannst du so deinen Lebensstandard bis ins hohe Alter halten unter der Prämisse, dass keine großen Ereignisse auftreten, die deine Einnahmen oder Ausgaben signifikant verändern.

Natürlich musst du für dich Entscheiden ob du die 20% deines Gehalts investieren kannst oder nicht. Falls dass nicht der Fall sein sollte besteht auch die Möglichkeit dein Humankapital und somit deine Einnahmen zu steigern.

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Was ist sonst noch wichtig?

Abschließend gibt es noch zwei Besonderheiten bei der Rentenversicherung. Zum einen sind dies die Leistungen zur Prävention von der deutschen Rentenversicherung zum anderen ist es die Abgrenzung zwischen Rentenversicherung und Versorgungswerken.

Die Rentenversicherung bietet auch kostenlose Präventionsmaßnahmen für Versicherte an. Dies beinhaltet Programme zu Bewegung, Ernährung und den Umgang mit Stress. Ziel der Maßnahmen ist es die Arbeitskraft zu erhalten. Um an den Programmen teilzunehmen solltest du aktiv berufstätig sein, mindestens sechs Monate arbeiten und es müssen erste gesundheitliche Beschwerden vorliegen. Solltest du merken, dass du gesundheitliche Probleme bekommen könntest und möchtest dem entgegenwirken dann erkundige dich am besten direkt bei deinem Ansprechpartner bei der Rentenversicherung.

Die zweite Besonderheit sind Versorgungswerke. In ein Versorgungswerk müssen oder können angestellte von freien Berufen eintreten. Freie Berufe sind u.a.: Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten. Das besondere bei Versorgungswerke ist, dass diese nicht umlagefinanziert sind und die Renten werden anhand der Rücklagen durch die eingezahlten Beiträge ermittelt. Dies führt zu tendenziell höheren Rentenauszahlungen. Wenn du einem Versorgungswerk beitrittst kannst bzw. solltest du dich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um keine zwei Rentenbeiträge zu bezahlen. Auch bei der privaten Altersvorsorge gibt es ein paar Feinheiten, die im Zusammenhang mit einem Versorgungswerk zu beachten sind. Beispielsweise erhältst du keine Zuschüsse zu Riesterverträgen wenn du in einem Versorgungswerk versichert bist. Es kann auch passieren, dass du höhere Krankenversicherungsbeiträge in der Rente bezahlst, wenn du keine gesetzliche Rente beziehst.

Wenn du ein wenig verunsichert bist wie es konkret um deine Rente bestellt kannst du dich bei deiner Rentenversicherung kostenlos beraten lassen. Zusätzliche und vertiefende Informationen findest du auch auf der Website der deutschen Rentenversicherung

 

Wenn du vielleicht ein wenig verunsichert bist oder du dich nicht selbstständig an deine Finanzen traust, würden wir ein Coaching empfehlen. Hier lernst du nicht nur die wichtigsten Kenntnisse über Finanzen, wir arbeiten auch an deinem Verhalten und deiner Einstellung. Mithilfe von verschiedenen Methoden betrachten wir dich und deine Finanzthemen ganzheitlich und helfen dir zukünftig in allen Finanzthemen selbstständig und kompetent agieren zu können.

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