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20.12.2023 / Aktualisiert: 09.05.2024

Ein erster Überblick

„Der Ruhestand ist die einzige Zeit in Ihrem Leben, in der Zeit nicht mehr gleich Geld ist.“

Für die meisten Angestellten bildet die gesetzliche Rentenversicherung die Basis für die Altersvorsorge. Im Laufe eines Arbeitslebens gibt es jedoch verschiedene Einflussfaktoren, die sich in Form von Gehaltsänderungen, Krankheit oder einer Entgeltumwandlung auf die Rentenansprüche auswirken können. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Rentenversicherung ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Vermutlich nicht. Daher stellt sich die nächste Frage: Was kann man dagegen tun?

Der folgende Artikel gibt dir einen Überblick über die gesetzliche Rentenversicherung, die Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf deine Rentenansprüche, Möglichkeiten, deine Rente zu erhöhen, und die Rentenlücke. Bitte beachte, dass die Beispiele auf den Rentenwerten der alten Bundesländer basieren und es zu Abweichungen kommen kann, wenn du in den neuen Bundesländern lebst und arbeitest.

Gesetzliche Rentenversicherung - Überblick

Für die allermeisten Angestellten bildet die gesetzliche Rentenversicherung die Basis der Altersvorsorge: 87 % aller Angestellten in Deutschland sind über die Deutsche Rentenversicherung versichert (Destatis 2020). Von den 13 % der nicht versicherten Personen sind ca. 35 % verbeamtet und ca. 38 % selbstständig (ebd.). Neben den Renten und Rentenansprüchen gehören auch Rehabilitationsmaßnahmen für erkrankte Personen sowie Präventionsmaßnahmen zum Erhalt der Arbeitskraft von Arbeitnehmern zu den Leistungen der deutschen Rentenversicherung.

Grundsätzlich funktioniert die deutsche Rentenversicherung nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlten Beiträge dazu genutzt werden, um die Rentenansprüche der aktuellen Pensionäre auszuzahlen. Die Kosten werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen und erfolgen automatisch im Rahmen der Gehaltsabrechnung. Die Rentenversicherungsbeiträge betragen insgesamt 18,6 % (Stand: 2023), davon entfallen auf dich als Arbeitnehmer 9,8 %. Die Beiträge werden prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt einbehalten. Dies gilt allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (7.550 € pro Monat in den alten Bundesländern bzw. 7.450 € pro Monat in den neuen Bundesländern, Stand 2024). Für die neuen und alten Bundesländer gelten unterschiedliche Grenzwerte. Liegt das anrechenbare Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, werden die Versicherungsbeiträge nur bis zu diesem Betrag berechnet. Eine Ausnahme bilden geringfügig Beschäftigte, die sich von den Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen können.

Ergänzend ist anzumerken, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nicht ausreichen, um alle laufenden Renten zu begleichen. Der deutsche Staat muss daher aus anderen Steuereinnahmen Gelder zuschießen.

Im Gegenzug für die Rentenversicherungsbeiträge erhalten Arbeitnehmer sogenannte Entgeltpunkte. Die Anzahl der Entgeltpunkte ergibt sich aus dem Verhältnis des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts zum Durchschnittsverdienst in Deutschland. Letzterer wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt erhoben. Im Jahr 2024 wird das voraussichtliche Durchschnittseinkommen bei 45.358 € liegen. Wenn dein Gehalt dem Durchschnittseinkommen entspricht, erhältst du einen Entgeltpunkt. Die Berechnung erfolgt vereinfacht wie folgt:

Beispiele:

Bei einem Gehalt von 60.000 € (brutto, sozialversicherungspflichtig) erhältst im Jahr 2024 voraussichtlich 1,32 Entgeltpunkte.

Bei einem Gehalt von 35.000 € (brutto, sozialversicherungspflichtig) erhältst im Jahr 2024 voraussichtlich 0,77 Entgeltpunkte.

Maximal kannst du im Jahr 2024 1,99 Entgeltpunkte bei einem Gehalt von 90.600 € (brutto, sozialversicherungspflichtig) oder höher erhalten.

Jeder Entgeltpunkt hat einen Gegenwert in Euro. Dadurch lassen sich zukünftige Rentenleistungen hochrechnen. Im Jahr 2024 entspricht der Gegenwert eines Entgeltpunktes bundesweit ab Juli 2024 39,32 €. Du erhältst somit für jeden Entgeltpunkt eine monatliche Rente von 39,32 €. Neben den Entgeltpunkten gibt es weitere Faktoren, die sich auf deine potenzielle Rente auswirken können. Dies kann ein Renten- oder ein Zugangsfaktor sein. Rentenfaktoren ergeben sich aus der Art deiner Rente. Bei einer Altersrente gilt der Faktor 1, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente der Faktor 0,5, wodurch sich dein Rentenanspruch reduziert. Als Zugangsfaktor werden Abschläge angesehen. Diese können eintreten, wenn du vorzeitig in Rente gehen möchtest. Die vollständige Rentenformel der Rentenversicherung (alte Bundesländer) lautet:

Der Rentenwert von derzeit 39,32 Euro (ab Juli 2024) kann sich im Laufe der Zeit verändern. Im Regelfall erfolgt die Rentenanpassung jährlich im Juli und berücksichtigt dabei unter anderem die Lohn- und Gehaltsentwicklung aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen.

Die aktuellen Werte und Hochrechnungen kannst du ganz einfach in deiner Renteninformation einsehen. Diese erhältst du jährlich per Post, sobald du über 27 Jahre alt bist und mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast.

Wichtig zu wissen:

Eine Reduzierung des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts durch eine Entgeltumwandlung wirkt sich auch auf die Entgeltpunkte und somit auf die Rentenansprüche aus.

Auswirkungen von Entgeltumwandlung auf deine Rentenansprüche

Wie beschrieben, erhältst du für jedes Arbeitsjahr eine bestimmte Anzahl an Rentenpunkten. Die Anzahl der Entgeltpunkte hängt von deinem zu versteuernden Bruttoeinkommen ab, das mit dem Durchschnittswert verglichen wird.

Wenn du dein zu versteuerndes Bruttoeinkommen senkst, sinkt damit auch die Anzahl der Entgeltpunkte. Eine Senkung des Bruttoeinkommens kann beispielsweise durch eine Entgeltumwandlung in eine private oder betriebliche Altersvorsorge, durch das Leasing von JobRädern oder durch ähnliche Sachverhalte erfolgen. In beiden exemplarisch genannten Fällen wird dir die Rate vom Bruttoeinkommen abgezogen und dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben. Dadurch hast du im ersten Moment einen Vorteil durch geringere Sozialversicherungsbeiträge und eine geringere Steuerlast. Gleichzeitig sinkt jedoch auch dein Bruttoeinkommen, das für die Ermittlung der Entgeltpunkte genutzt wird. Das bedeutet konkret, dass du weniger Ansprüche auf eine Rente in Form von Entgeltpunkten erhältst. Die Höhe der „Renteneinbußen” kann anhand der Höhe der Entgeltumwandlung und des Durchschnittsverdienstes ermittelt werden.

Beispiel:

Du hast im Jahr 2009 eine zusätzliche Altersvorsorge mit einer Entgeltumwandlung abgeschlossen. In diese zahlst du monatlich 200 € (2.400 € p. a.) ein.

Dadurch ist dein Rentenanspruch (die erhaltenen Entgeltpunkte) im Durchschnitt um 6,70 % geringer als ohne Entgeltumwandlung. Demnach musst du auch mit einem um 6,70 % geringeren Rentenanspruch rechnen.

In der folgenden Tabelle sind die „Renteneinbußen” in Prozent für eine Entgeltumwandlung von 200 €, 100 € und 50 € gemessen am Durchschnittsverdienst ausgeführt.

Die „Renteneinbußen” durch eine Gehaltsumwandlung müssen allerdings relativiert werden. Wenn du eine private oder betriebliche Altersvorsorge abschließt, erhältst du zwar weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung, dafür aber Rentenansprüche aus einer anderen Altersvorsorge. Bei privaten und betrieblichen Altersvorsorgen ist es wichtig, auf die individuellen Verträge zu achten. Relevante Punkte sind u. a. Anwartschaften, Kosten und Arbeitgeberzuschüsse.

Bei einer Entgeltumwandlung in Form von Leasing gilt das genannte Argument allerdings nicht, da hierbei kein Gegenwert in Form einer zusätzlichen Altersvorsorge entsteht. Beim Leasing solltest du neben möglichen Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen auch eine potenzielle „Renteneinbuße“ berücksichtigen. Dies gilt insbesondere, wenn du dauerhaft least und das Leasing nach Ablauf der Frist (in der Regel drei Jahre) durch ein neues ersetzt.

Rentenansprüche durch Anrechnungszeiten erhöhen?

Die Rentenansprüche errechnen sich – vereinfacht formuliert – anhand der erworbenen Entgeltpunkte, multipliziert mit dem Rentenwert. Um die Rentenansprüche zu erhöhen, müssen entweder die Rentenwerte steigen oder die Anzahl der Entgeltpunkte muss steigen. Auf den Rentenwert hast du keinen Einfluss. Die Entgeltpunkte können allerdings erhöht werden. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen besteht die Möglichkeit, zusätzliche Rentenpunkte zu kaufen. Aus finanzieller Perspektive stellt der Kauf von Rentenpunkten eine sichere Anlage mit tendenziell eher geringer Rendite und Liquidität dar.

Der zweite Weg, die Entgeltpunkte zu erhöhen, besteht darin, deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen. In der Regel erfasst die Rentenversicherung automatisch alle Zeiten, in denen Beiträge an die Versicherung abgeführt werden. Dies ist beispielsweise bei einem Anstellungsverhältnis oder beim Bezug von Arbeitslosengeld der Fall.

Darüber hinaus gibt es allerdings noch weitere Zeiten, die dir Entgeltpunkte verschaffen, auch ohne Einkommen. Bei diesen Zeiten handelt es sich um Anrechnungszeiten. Dies betrifft insbesondere Zeiten nach dem 17. Lebensjahr, wie beispielsweise:

Es besteht die Möglichkeit, dass die genannten Zeiten in eurem Versicherungsverlauf noch nicht berücksichtigt wurden. Du kannst dir die Zeiten mit entsprechenden Nachweisen (Bescheinigungen, Abschlüsse, Urkunden etc.) anrechnen lassen.

Bei Anrechnungszeiten erhältst du Entgeltpunkte, obwohl keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Wichtig dabei ist, dass Anrechnungszeiten nach dem 25. Lebensjahr eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen müssen und im Monat nach Beendigung der Beschäftigung beginnen. Wenn du zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr einen Schulabschluss oder ein Studium absolviert hast, musste hierbei keine Unterbrechung einer Beschäftigung erfolgen.

Solltest du zusätzlich vorsorgen?

Gegen Ende stellt sich die große Frage: Reicht deine Rente zum Leben im Alter aus?

Die Antwort darauf ist sehr individuell und hängt von dir und deinen zukünftigen Ausgaben ab. Auf einschlägigen Finanzseiten findest du eine Vielzahl von Rechnern, mit denen du deine Rentenlücke ermitteln kannst. Dabei müssen Annahmen über die zukünftige Steuerlast, Rentenanpassungen, Renditeerwartungen auf Kapitalanlagen und die Inflationsrate bis zum Renteneintritt getroffen werden. Wie immer gilt: Prognosen werden unter Unsicherheit getroffen und können nicht exakt vorhergesagt werden.

Du kannst dich jedoch mit verschiedenen Annahmen deiner potenziellen Rentenlücke annähern. Wenn du einen umfangreicheren Ansatz verfolgst, musst du folgende Schritte beachten:

Bei jedem der genannten Schritte muss eine Annahme getroffen werden, sei es beim Puffer für zukünftige Ausgaben, bei den zukünftigen Inflationsraten, bei den Schätzwerten für Rentenanpassungen oder bei deiner zukünftigen Steuerlast auf Renten. Dies ist einerseits notwendig, um die Rechnung der Rentenlücke überhaupt aufzustellen, verhindert aber andererseits belastbare Ergebnisse. Wenn es dir hilft, ein Gefühl für deine potenzielle Rentenlücke zu entwickeln, kannst du gerne mit unterschiedlichen Annahmen rechnen.

Im nächsten Schritt sollte die berechnete Rentenlücke geschlossen werden. Dies kann beispielsweise über eine private oder betriebliche Altersvorsorge geschehen. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge ist der Zuschuss des Arbeitgebers ein wichtiges Element. Ein Zuschuss von 15 % ist gesetzlich verpflichtend, ab einem Zuschuss von 50 % kannst du davon ausgehen, dass es sich in der Regel um ein sehr gutes Angebot handelt. Bei einer Vorsorge über Versicherungsprodukte erhältst du unter Umständen eine Garantie für bestimmte Rentenzahlungen. Dies geht jedoch zu Lasten der Rendite, da die meisten Versicherungsprodukte mit hohen Kosten verbunden sind. Eine Alternative sind Investments in Wertpapiere oder Immobilien. Hier sind die Kosten meist deutlich geringer, allerdings hast du einen mehr oder weniger großen Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls ein höheres Risiko.

Natürlich kannst du auch ausrechnen, wie hoch das Investitionsvolumen sein muss, um die Rentenlücke zu schließen. Dazu müssen allerdings wieder Annahmen zur Inflation, Renditeerwartung, Steuersätzen und zur Rentendauer (Lebenserwartung) getroffen werden.

An dieser Stelle wird davon abgesehen, die detaillierten Rechenschritte aufzuführen. Einerseits gibt es bereits gute Rechner auf einschlägigen Finanzportalen, andererseits müssen zu viele Annahmen über eine unsichere Zukunft getroffen werden.

Eine Alternative zu dem genannten Vorgehen wäre, mit nur wenigen Annahmen zu rechnen, indem du aktuelle Werte verwendest. Du kannst beispielsweise die errechneten Rentenleistungen aus der Renteninformation nehmen und mit deinen aktuellen Ausgaben vergleichen. Als Richtwert für deine Ausgaben kannst du 80 % deines aktuellen Gehalts annehmen. Inflation und Rentenanpassung werden dabei bewusst ignoriert. Dabei wird zunächst nur die Annahme getroffen, dass du bis zum Rentenbeginn weiterarbeitest wie in den vergangenen fünf Jahren.

Dieses deutlich verkürzte Vorgehen trifft nur zwei Annahmen.

Anschließend stellt sich die Frage: Reicht dir der voraussichtliche Betrag oder nicht? In den meisten Fällen wird die Antwort „nein” lauten. Damit ist klar, dass es bei dir zu einer Rentenlücke kommt. Diese kannst du mit den beschriebenen Wegen über betriebliche oder private Altersvorsorge oder Investments schließen.

Um deine Rentenlücke zu schließen oder dich diesem Ziel zumindest anzunähern, besteht die Möglichkeit, dein Gehalt mithilfe einer Faustformel in drei Abschnitte aufzuteilen. Hierbei sind ca. 50 % deines Einkommens für Fixkosten vorgesehen. Das sind Kosten, die regelmäßig wiederkehren und deren Höhe sich nicht kurzfristig ändern lässt. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Wohnen, Nebenkosten, Versicherungen, Auto etc. 30 % deines Einkommens kannst du für variable Kosten nutzen. Diese können, müssen aber nicht, in immer gleicher Höhe ausfallen und können vergleichsweise schnell angepasst werden. In diese Kategorie fallen Ausgaben für Hobbys, Freizeit, Abonnements (z. B. Streaming), Reisen, Urlaub oder Restaurantbesuche.

Die verbleibenden 20 % deines Einkommens nutzt du zum Sparen, Investieren und für deine Altersvorsorge.

50-30-20-Regel

Bei der Faustformel gilt natürlich die Einschränkung, dass es sich nicht um eine exakte Wissenschaft oder konkret errechnete Werte handelt. Sie bietet aber einen einfachen Ansatzpunkt. Zusätzlich stimmen die wenigen Annahmen überein. Bei der Rentenlücke gehst du von monatlichen Ausgaben in Höhe von 80 % deines Nettogehalts aus. Diese 80 % spiegeln sich in der Einkommensverteilung in Form von Ausgaben wider – 20 % fließen in Investments oder Vorsorgeprodukte. Im besten Fall kannst du so deinen Lebensstandard bis ins hohe Alter halten, vorausgesetzt, es treten keine großen Ereignisse auf, die deine Einnahmen oder Ausgaben signifikant verändern.

Natürlich musst du für dich entscheiden, ob du 20 % deines Gehalts investieren kannst oder nicht. Falls das nicht möglich sein sollte, besteht auch die Möglichkeit, dein Humankapital und somit deine Einnahmen zu steigern.

Was ist sonst noch wichtig?

Abschließend sind bei der Rentenversicherung noch zwei Besonderheiten zu nennen. Einerseits sind dies die Präventionsleistungen der deutschen Rentenversicherung, andererseits die Abgrenzung zwischen Rentenversicherung und Versorgungswerken.

Die Rentenversicherung bietet Versicherten auch kostenlose Präventionsmaßnahmen an. Diese umfassen Programme zu den Themen Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Arbeitskraft zu erhalten. Um an den Programmen teilzunehmen, solltest du aktiv berufstätig sein, seit mindestens sechs Monaten arbeiten und erste gesundheitliche Beschwerden haben. Wenn du merkst, dass du gesundheitliche Probleme bekommen könntest und dem entgegenwirken möchtest, dann erkundige dich am besten direkt bei deinem Ansprechpartner bei der Rentenversicherung.

Eine weitere Besonderheit sind Versorgungswerke. In ein Versorgungswerk müssen oder können Angestellte freier Berufe eintreten. Zu den freien Berufen zählen u. a.: Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten. Das Besondere an Versorgungswerken ist, dass diese nicht umlagefinanziert sind. Die Renten werden anhand der Rücklagen, die durch die eingezahlten Beiträge entstehen, ermittelt. Dies führt tendenziell zu höheren Rentenauszahlungen. Wenn du einem Versorgungswerk beitrittst, solltest du dich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um keine zwei Rentenbeiträge zu bezahlen. Auch bei der privaten Altersvorsorge gibt es einige Feinheiten, die im Zusammenhang mit einem Versorgungswerk zu beachten sind. Beispielsweise erhältst du keine Zuschüsse zu Riesterverträgen, wenn du in einem Versorgungswerk versichert bist. Es kann auch passieren, dass du in der Rente höhere Krankenversicherungsbeiträge bezahlst, wenn du keine gesetzliche Rente beziehst.

Wenn du verunsichert bist, wie es konkret um deine Rente bestellt ist, kannst du dich bei deiner Rentenversicherung kostenlos beraten lassen. Zusätzliche und vertiefende Informationen findest du auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

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